kosten
Das Erst- bzw. Informationsgespräch - im Umfang von max. 1 Stunde - ist kostenlos und unverbindlich.
Zur Kontaktaufnahme stehen Ihnen drei unterschiedliche Wege zur Verfügung:
1. Anruf unter Telefonnummer ✆ +43 660 / 234 234 0 auch per Messenger, wie z.B.
WhatsApp
2. Schriftlich per Mail an ✉ office@rameseder.at oder per
WhatsApp
3. Persönliche Beratung vor Ort, bei Ihnen im Unternehmen, bei Ihnen zuhause oder auch an jedem sonstigen geeigneten Ort im Großraum Linz.
Im restlichen Oberösterreich bzw. in den Bundesländern Salzburg, Niederösterreich und Wien ist die Erstberatung vor Ort, bei Ihnen im Unternehmen, bei Ihnen zuhause oder auch an jedem sonstigen geeigneten Ort, grundsätzlich auch kostenlos.2. Schriftlich per Mail an ✉ office@rameseder.at oder per
3. Persönliche Beratung vor Ort, bei Ihnen im Unternehmen, bei Ihnen zuhause oder auch an jedem sonstigen geeigneten Ort im Großraum Linz.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem vereinbarten Treffen bzw. wenn der Termin aus Ihrem Verschulden nicht zustande kommt, wird Ihnen aber unsererseits als Aufwandentschädigung eine Pauschale in Höhe von EUR 150,00 netto in Rechnung gestellt!
Dies gilt folglich auch für jeden weiteren, unentschuldigt nicht wahrgenommenen persönlichen Termin, unabhängig vom vereinbarten Ort!
Seriöse Vorhersagen bez. der Dauer und der Kosten der vereinbarten Arbeiten sind oftmals nicht möglich. Dies hat viele Gründe, u.a. die nicht wirklich vorhersehbaren Handlungen bzw. Unterlassungen der Zielperson(en).
Um die Kosten für Sie trotzdem überschau- und kalkulierbar zu halten, können wir bei Bedarf in gemeinsamer Abstimmung eine Kostenobergrenze für einzelne Arbeitsschritte vereinbaren.
Die für Sie anfallenden Kosten ergeben sich letztendlich aber aus dem tatsächlichen Aufwand für die komplette Auftragsabwicklung. Der Personalaufwand wird dabei nach Stunden - im Viertelstundentakt - verrechnet, die Fahrzeugkosten ab/bis zum vereinbarten Verrechnungsort.
Um Ihre Kosten dabei so gering wie möglich zu halten, bin ich darauf bedacht, jeden Einsatz nur mit dem sinnvollerweise notwendigen Personalaufwand durchzuführen.
Bei genau definierten Arbeiten zu fix vorgegebenen Zeiten und Örtlichkeit ist aber in manchen Fällen auch eine Pauschalpreisvereinbarung möglich.
Die angebotenen Stundensätze sollten nicht der alles entscheidende Faktor bei der Wahl eines Detektivbüros sein, da dieser für sich alleine nichts über die letztendlich tatsächlich anfallenden Gesamtkosten aussagt
Entscheidend ist letztendlich das Wissen, die Erfahrung und die erfolgreiche Umsetzung durch die eingesetzten Detektive bzw. Detektivinnen und ob die Detektei die dazu benötigten Ressourcen bieten und auch erfolgreich ein- bzw. umsetzen kann.
Stundensätze
Ab-Preise
Alle Preisangaben netto/exkl. MWSt.
| Pro Detektiv/Detektivin | ab | EUR 80,00 |
Fahrzeugbeistellung |
ab |
EUR 10,00 |
| pro km | ab | EUR 0,70 |
Schriftlicher Bericht |
ab |
EUR 275,00 |
Sonstige Kosten, je nach Aufwand, z.B. |
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| Video(s) | ||
| Spesen | ||
| Bewachung/Security | ab | EUR 39,00 |
Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unserer Leistungen!
Ersatz von Detektivkosten
In vielen Fällen sehen Gerichte die Detektivkosten als notwendige Vorbereitung für eine rechtliche Geltendmachung von Ansprüchen, z.B. im Arbeitsrecht, Familienrecht, Schadenersatzrecht und Zivilrecht, an.
Nach dem Verursacherprinzip gilt in Österreich, wer einen Schaden oder eine Pflichtverletzung verursacht, kann von der geschädigten Seite zum Kostenersatz herangezogen werden, wobei dies letztendlich das zuständige Gericht feststellen muss. Darunter fallen auch oftmals die zur Beweissicherung notendigen Detektivkosten, wobei diese Beweise rechtmäßig und lege artis zustande gekommen sein müssen.
Von Auftragsgeberseite muss zudem ein berechtigtes Interesse hinsichtlich der Beauftragung eines Detektivs vorliegen, die vom Detektiv gesetzten Maßnahmen müssen erforderlich und angemessen sein und zudem muss vorab ein rechtwidriges Verhalten zumindest ernsthaft vermutet werden.
Wir empfehlen grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin!